Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1
Die Firma cuxland-Makler Immobilien, vertreten durch Herrn Thomas Breden, vermittelt die Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen (z. B. Kauf- und Mietverträge) über bebaute und unbebaute Liegenschaften, insbesondere Wohn- und Geschäftsgebäude, bebaute und unbebaute Grundstücke und Flächen, Wohnungen, Ladenlokale, Büros, Gewerbe- und Produktionshallen usw. Der Kunde verpflichtet sich, bei Abschluss eines durch uns vermittelten Vertrages (z. B. Kaufvertrag, Mietvertrag, Pachtvertrag, Nutzungsvertrag, usw.) eine im Maklervertrag oder in innerhalb einer anderen Vereinbarung näher bezeichnete Maklerprovision zu zahlen.
Sollte eine solche Provision nicht ausdrücklich vereinbart worden sein, so verpflichtet sich der Verkäufer im Falle des Verkaufes einer Immobilie eine Provision in Höhe von 7,14 % des Kaufpreises inkl. 19 % MwSt. zu zahlen. Die Provision wird seit dem 23.12.2020 (Änderung des Provisionsregelung) in der Regel vom Käufer, sowie vom Verkäufer hälftig erhoben, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Provision darf dem Käufer nur in gleicher Höhe (bis max. 50%), gegenüber dem Verkäufer, in Rechnung gestellt werden. Der Anteil des Verkäufers an der Provisionsteilung ist flexibel und kann, je nach abgeschlossenem Vertrag bis zu 100% betragen.
Im Falle des Nachweises der Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages verpflichtet sich der Vermieter (Bestellerprinzip), eine Provision in Höhe von 2 Nettokaltmieten zzgl. 19 % MwSt. zu zahlen.
§ 2
Die Provision wird mit Abschluss des vermittelten Vertrages fällig und zahlbar, auch wenn zu diesem Zeitpunkt die Rechnung noch nicht gestellt sein sollte. Die Stellung der Rechnung ist keine Fälligkeitsvoraussetzung. Der Kunde kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung den Honoraranspruch ausgleicht.
§ 3
Alle unterbreiteten Angebote der Firma cuxland-Makler Immobilien sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche Angaben zu den zu vermittelnden Objekten basieren auf Angaben von Dritten. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben übernehmen wir keine Gewähr oder Haftung. Wir ist nicht verpflichtet, die Angaben, die wir von Dritten erhalten haben, zu überprüfen. Uns ist dieses aufgrund der Vielzahl der zu betreuenden Objekte auch nicht möglich.
§ 4
Die durch die Firma cuxland-Makler Immobilien übermittelten Daten und Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, diese sind von ihm vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte ist nur nach vorheriger Genehmigung durch uns gestattet. Wir verpflichten uns, sämtliche Daten, die sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit erhält, insbesondere die persönlichen Daten der Kunden, vertraulich zu behandeln. Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Daten in der Datenverarbeitung gespeichert und aufbewahrt bleiben.
§ 5
Kommt es infolge der Weitergabe der Daten und Information zu einem Vertragsabschluss eines Dritten mit dem Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter, so haftet der Kunde der Firma cuxland-Makler Immobilien auf Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision.
§ 6
Der Firma cuxland-Makler Immobilien steht die vereinbarte Provision auch zu, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder ähnliches Geschäft zustande kommt (Kauf statt Miete oder umgedreht). Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein entsprechender Vertrag erst zu einem späteren Zeitpunkt zustande kommen soll.
§ 7
Die Firma cuxland-Makler Immobilien haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für die Leistungen Dritter wird nicht übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Firma cuxland-Makler Immobilien – ohne rechtliche Verpflichtung – Verträge zwischen Ihren Kunden und Drittfirmen vermittelt, z. B. Bauverträge, Werkverträge, Finanzierungsverträge usw. Für die Leistungen der empfohlenen oder vermittelten Unternehmen übernehmen keine Haftung.
§ 8
Ist dem Kunden der Firma cuxland-Makler Immobilien das angebotene Objekt bereits bekannt, so verpflichtet er sich, dieses unverzüglich gegenüber uns mitzuteilen. Sollte eine entsprechende Vorkenntnismitteilung nicht innerhalb der Frist erfolgen, so kann sich der Kunde nicht auf die Vorkenntnis berufen.
§ 9
Wir sind bereit, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu werden.
§ 10
Der Kunde verpflichtet sich, uns umgehend zu informieren, wenn er seine Kauf- bzw. Verkaufs- und/oder Vermiet- bzw. Anmietabsicht aufgibt. Für den Fall, dass der Verkäufer einer Immobilie unter Umgehung der Firma cuxland-Makler Immobilien das Objekt an einen Dritten veräußert und er zuvor an uns einen Makleralleinauftrag erteilt hat, so verpflichtet sich der Verkäufer einen pauschalierten Aufwendungs- und Schadenersatz in Höhe von 1 % des vereinbarten Kaufpreises zzgl. Umsatzsteuer zu zahlen. Dem Kunden bleibt es hierbei unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen, wie es auch der Firma cuxland-Makler Immobilien unbenommen ist, einen höheren Schaden nachzuweisen.
§ 11
Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben und Daten, die zur Durchführung eines Auftrages benötigt werden, vollständig und richtig zu erteilen. Der Kunde verpflichtet sich im Rahmen eines erteilten Alleinauftrages ferner, während der Laufzeit des Vertrages keinen anderen Makler zu beauftragen.
§ 12
Die Erhebung und die Berechnung der Mehrwertsteuer erfolgt nach den jeweils gültigen Mehrwertsteuersätzen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Ändert sich der Mehrwertsteuersatz, so ändert sich insoweit auch die Höhe der Provision entsprechend.
§ 13
Für den Fall, dass ein Teil dieser AGB oder eine Klausel dieser AGB unwirksam ist, berührt dieses die Wirksamkeit der AGB im Übrigen nicht. Die so entstandene Lücke soll durch das Gesetz geschlossen werden.
§ 14
Die Firma cuxland-Makler Immobilien und ihr Kunde sind sich darüber einig, dass Erfüllungsort und Gerichtstand, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz in Beverstedt ist, zuständig ist das Amtsgericht Geestland.